Schützengilde Höxter von 1595 e.V.
425 Jahre Schützengilde Höxter
Geschichtsabend mit Vortrag und Musik...
 

Anlässlich des 425-jährigen Bestehens der Schützengilde Höxter sprachen Christian Hitz und Markus Spieker am Donnerstag, 27. Februar, im Ratssaal des Rathauses über „Die Geschichte der Gilde und der wehrhaften Stadt Höxter im 30-jährigen Krieg“.

 

Wenn die Bürgerschaft der Stadt Höxter in der Zeit vom 3. bis 6. Juli 2020 ihr Schützenfest feiert, so folgt sie damit nicht nur alter Tradition, sie gedenkt zu­gleich der feierlichen Verbriefung ihrer Rechte im Jahr 1595. Leider ist der von 1595 stam­mende Schützenbrief nicht mehr im Ori­ginal vorhanden. Es gibt jedoch eine um 100 Jahre jüngere Kopie, diese Kopie ist mit einer Einleitung und einer Bestätigung des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Höxter versehen und trägt das Da­tum vom 9. Juni 1695. Das berichtet Stadtarchivwar Michael Koch. Aus der erstmali­gen Festlegung der Rechte der Schützen­gilde lässt sich jedoch kaum auf das Al­ter der Schützengilde schließen.

 

Diese besondere Situation der Stadt er­forderter schon lange vor 1595 einen fe­sten Zusammenschluss der ganzen Bürger­schaft, gilt es doch, räuberische Ban­den, Wegelagerer, marodierende und plün­dernde Soldaten abzuwehren und Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.

 

Ordnung für die Stadt

 

Es bildete sich im Laufe der Jahre aus der zunächst ungeordneten bewaffneten Bürgerschaft eine feste Ordnung, die Schützengilde als Elite und Stammtruppe innerhalb der allgemeinen Bürgerwehr. So kommt es 1595 zu dem Schützenbrief, der 1695 vom Bürgermeister und Rat der Stadt Höxter erneuert wird. Dieser Schüt­zenbrief, der die innere Ordnung der Schützengilde regelt ist ein beredtes Zeugnis für die strenge Zucht und Ord­nung, die innerhalb der Schützengilde galt. Wer „Unlust, Aufruhr, Zank oder son­sten ungebührliches” anrichtet, soll von den Schaffern in Strafe genommen wer­den. Das Tragen von Waffen ist verbo­ten, nur ein „klein Messer, damit er Brot schneiden kann“, darf zu den Zusammen­künften mitgenommen werden. Werden in dieser Gesellschaft „unversehens Glä­ser zerbrochen und Bier verschüttet, so viel, dass man es mit der Hand nicht bedecken kann, sollen nicht allein die Gläser bezahlt, sondern auch für das ver­gossene Bier zwei Groschen erlegt und gegeben werden, geschehe es aber vor­setzlich oder durch Muthwillen, so soll die Straffe bei den Schaffern und Rott­meistern stehen.”

 

1670 musste die wehrfähige Bür­gerschaft antreten, als es im „Bierkrieg” der Stadt Höxter zu Auseinandersetzun­gen mit dem Administrator des Stiftes Corvey kam. Der Aufstand wurde aber im Keime erstickt und endete mit einer Nieder­lage der Bürger. Die Befestigungen wur­den für die Zukunft Corvey unterstellt. Nur die Landwehrbefestigung, die dem Schutze der Gemarkungen diente, blieb weiter städtisches Eigentum. Die Bürger hatten zum letzten Mal zur Wehr gegrif­fen, die Trommeln gerührt und die Sturm­glocken geläutet. Nur der Wachdienst der Bürger bestand weiter.

 

Im Laufe der Jahrhunderte war der ei­gentliche Zweck der Schützengilde, Höx­ter in Notzeiten bei kriegerischen Aus­einandersetzungen zu verteidigen, mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Geblieben aber ist der Sinn der Schüt­zengilde: „Die Schützengilde der Stadt Höxter hat den Zweck, den Gemeinsinn und die bürgerliche Ein­tracht der ganzen Bürgerschaft dauernd zu beleben und zu för­dern.”

 

 

 

 

 

Text/Bild: WB M. Robrecht


Zurück zur Startseite