Anlässlich des 425-jährigen Bestehens der Schützengilde Höxter sprachen Christian Hitz und Markus Spieker am Donnerstag, 27. Februar, im Ratssaal des Rathauses über „Die Geschichte der Gilde und der wehrhaften Stadt Höxter im 30-jährigen Krieg“.
Wenn die Bürgerschaft der Stadt Höxter in der Zeit vom 3. bis 6. Juli 2020 ihr Schützenfest feiert, so folgt sie damit nicht nur alter Tradition, sie gedenkt zugleich der feierlichen Verbriefung ihrer Rechte im Jahr 1595. Leider ist der von 1595 stammende Schützenbrief nicht mehr im Original vorhanden. Es gibt jedoch eine um 100 Jahre jüngere Kopie, diese Kopie ist mit einer Einleitung und einer Bestätigung des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Höxter versehen und trägt das Datum vom 9. Juni 1695. Das berichtet Stadtarchivwar Michael Koch. Aus der erstmaligen Festlegung der Rechte der Schützengilde lässt sich jedoch kaum auf das Alter der Schützengilde schließen.
Diese besondere Situation der Stadt erforderter schon lange vor 1595 einen festen Zusammenschluss der ganzen Bürgerschaft, gilt es doch, räuberische Banden, Wegelagerer, marodierende und plündernde Soldaten abzuwehren und Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.
Ordnung für die Stadt
Es bildete sich im Laufe der Jahre aus der zunächst ungeordneten bewaffneten Bürgerschaft eine feste Ordnung, die Schützengilde als Elite und Stammtruppe innerhalb der allgemeinen Bürgerwehr. So kommt es 1595 zu dem Schützenbrief, der 1695 vom Bürgermeister und Rat der Stadt Höxter erneuert wird. Dieser Schützenbrief, der die innere Ordnung der Schützengilde regelt ist ein beredtes Zeugnis für die strenge Zucht und Ordnung, die innerhalb der Schützengilde galt. Wer „Unlust, Aufruhr, Zank oder sonsten ungebührliches” anrichtet, soll von den Schaffern in Strafe genommen werden. Das Tragen von Waffen ist verboten, nur ein „klein Messer, damit er Brot schneiden kann“, darf zu den Zusammenkünften mitgenommen werden. Werden in dieser Gesellschaft „unversehens Gläser zerbrochen und Bier verschüttet, so viel, dass man es mit der Hand nicht bedecken kann, sollen nicht allein die Gläser bezahlt, sondern auch für das vergossene Bier zwei Groschen erlegt und gegeben werden, geschehe es aber vorsetzlich oder durch Muthwillen, so soll die Straffe bei den Schaffern und Rottmeistern stehen.”
1670 musste die wehrfähige Bürgerschaft antreten, als es im „Bierkrieg” der Stadt Höxter zu Auseinandersetzungen mit dem Administrator des Stiftes Corvey kam. Der Aufstand wurde aber im Keime erstickt und endete mit einer Niederlage der Bürger. Die Befestigungen wurden für die Zukunft Corvey unterstellt. Nur die Landwehrbefestigung, die dem Schutze der Gemarkungen diente, blieb weiter städtisches Eigentum. Die Bürger hatten zum letzten Mal zur Wehr gegriffen, die Trommeln gerührt und die Sturmglocken geläutet. Nur der Wachdienst der Bürger bestand weiter.
Im Laufe der Jahrhunderte war der eigentliche Zweck der Schützengilde, Höxter in Notzeiten bei kriegerischen Auseinandersetzungen zu verteidigen, mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Geblieben aber ist der Sinn der Schützengilde: „Die Schützengilde der Stadt Höxter hat den Zweck, den Gemeinsinn und die bürgerliche Eintracht der ganzen Bürgerschaft dauernd zu beleben und zu fördern.”
Text/Bild: WB M. Robrecht